Lebenslagen
     Leben mit einer Behinderung
          6. Pflegeversicherung

Soziale Sicherung der Pflegepersonen

In Deutschland werden derzeit über 1,9 Millionen Menschen zu Hause gepflegt und betreut. In den meisten Fällen leisten Angehörige, Verwandte oder Freunde eine aufopfernde und immer schwierige Arbeit. Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche in dessen häuslicher Umgebung pflegen und versorgen, gelten als "Pflegepersonen".

Für diese freiwilligen Helfer ist es wichtig und unerlässlich, zum einen sozial abgesichert zu sein und zum anderen ihre Leistung auch honoriert zu bekommen.

Finanzieller Ausgleich

Pflegebedürftige können das Pflegegeld, das sie von der Pflegekasse ausgezahlt bekommen, an die jeweilige private Pflegeperson weitergeben. Dies stellt jedoch keine gehaltsähnliche Zahlung dar. Es ist vielmehr als Ausgleich für den Arbeits- und Zeitaufwand der Pflegeperson gedacht.

Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus der Pflegestufe:

  • Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 205 Euro Pflegegeld monatlich
  • Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): 410 Euro Pflegegeld monatlich
  • Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): 665 Euro Pflegegeld monatlich

Beiträge zur Rentenversicherung

Wer Pflegebedürftige betreut, wer als Pflegeperson Angehörigen und Freunden ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglicht, muss ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten. Im Ergebnis kann die Pflegeperson nur noch eingeschränkt etwas für die eigene Altersvorsorge tun. Deshalb werden für Pflegepersonen in der Regel durch die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren.

Wer neben seiner Pflegetätigkeit noch eine Berufstätigkeit von regelmäßig mehr als 30 Wochenstunden ausübt, für den werden keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung gezahlt. Die Beiträge zur Rentenversicherung richten sich nach der Pflegestufe der gepflegten Person und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die Pflegeversicherung sorgt dafür, dass alle Pflegepersonen gesetzlich unfallversichert werden. Damit wird gewährleistet, dass die Pflegepersonen bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit und auch bei der Fahrt von und zu den Pflegebedürftigen abgesichert sind.